Coronamaßnahmen (ab 10. Juni)

Mit 10. Juni trat die 4. Novelle zur gültigen Verordnung inkraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt
  • Nicht öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein
  • Auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht
  • Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht
 

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