Coronamaßnahmen (26.05.2021)

Wir möchten auf die wichtigsten, aktuell gültigen Bestimmungen laut
Covid-19-Öffnungsverordnung hinweisen:

  • In den Innenräumen unserer Tennisanlage, mit Ausnahme der
    Feuchträume, herrscht für alle Personen über 10 Jahren FFP-
    2-Maskenpflicht.
  • Der Zutritt zu unserer Anlage ist nur für geimpften, (aktuell)
    getesteten oder genesenen Personen gestattet (3-G-Regel)! 
  • Im Falle einer behördlichen Kontrolle ist immer ein
    entsprechender Nachweis bereit zu halten.
  • Ein Mindestabstand von 2m zu haushaltsfremden Personen ist
    außerhalb des Tennisplatzes einzuhalten. 
  • Für Besucher ist eine Registrierung in der aufgelegten
    Besucherliste zwingend notwendig.
  • Für SpielerInnen ersetzt die elektronische Buchung diese
    Registrierung.

Sowohl Spieler, als auch Gäste, sind selbst für die Einhaltung der
behördlichen Auflagen während des gesamten Aufenthalts
verantwortlich.

 

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