Wir möchten auf die wichtigsten, aktuell gültigen Bestimmungen laut
Covid-19-Öffnungsverordnung hinweisen:
- In den Innenräumen unserer Tennisanlage, mit Ausnahme der
Feuchträume, herrscht für alle Personen über 10 Jahren FFP-
2-Maskenpflicht. - Der Zutritt zu unserer Anlage ist nur für geimpften, (aktuell)
getesteten oder genesenen Personen gestattet (3-G-Regel)! - Im Falle einer behördlichen Kontrolle ist immer ein
entsprechender Nachweis bereit zu halten. - Ein Mindestabstand von 2m zu haushaltsfremden Personen ist
außerhalb des Tennisplatzes einzuhalten. - Für Besucher ist eine Registrierung in der aufgelegten
Besucherliste zwingend notwendig. - Für SpielerInnen ersetzt die elektronische Buchung diese
Registrierung.
Sowohl Spieler, als auch Gäste, sind selbst für die Einhaltung der
behördlichen Auflagen während des gesamten Aufenthalts
verantwortlich.
Corona-Infos: https://www.oetv.at/oetv/corona-infos.html
Allgemeine Verhaltensregeln (ab 19. Mai): https://www.oetv.at/fileadmin/oetv/public/Diverses/Covid-19-Dokumente/flyer_corona-verhaltensregeln_hq.pdf
vollständigen Verordnungstext: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html